Wichtige Hinweise

zur Brustprothetik nach einer Brustkrebsoperation

 

Ein paar grundsätzliche Informationen...



Im Krankenhaus werden Sie vor der Entlassung mit einer textilen Erstprothese versorgt, die im eigenen BH sofort getragen werden kann. Ihre Krankenkasse übernimmt dafür zu 100% die Kosten. 

 

Ca. 3 Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus können sie bei der Firma bständig eine Silikon-Brustprothese und einen dazu passenden Prothesen-BH beziehen.

 

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der Silikonprothese zu 100% und einen Teil der Kosten des Prothesen-BH´s. Je nach BH-Modell ist eine Aufzahlung zu leisten. 

 

Alle sechs Monate haben Sie Anspruch auf einen neuen BH. Alle zwei Jahre haben Sie Anspruch auf eine neue Brustprothese.

 

Es sei denn, Ihr Gewicht und dadurch auch Ihre Brustgröße verändern sich; dann haben Sie sofort Anspruch auf eine neue Prothese und einen neuen BH. Sie benötigen dazu immer eine entsprechende Begründung bzw. Diagnose Ihres Arztes auf dem Verordnungsschein.


Für Badeanzüge besteht KEINE Kassenleistung.